Eigentlich wollte ich nur aus einem Nebeninteresse heraus ein wenig in einem Aufsatz „zur Ökonomie der Stadtparkkultur“ blättern. (Axel Ostmann; Joachim Vogt: Ökonomie der Stadtparkultur. In: Zeitschrift für Sozialmanagement. 2 (2) November 2004, S. 97-121)

Einige Passagen lassen jedoch Parallelen zwischen "Stadtgrün" und öffentlichem Bibliothekswesen aufscheinen, die ich für festhaltenswert erachte.

So liest man:

„Stadtparks verursachen Kosten. Wäre ein Stadtpark ein privates, marktfähiges Gut, so wäre es wirtschaftlich, so viel davon zu produzieren, dass der Gewinn, also Erlöse minus Kosten möglichst groß wird Da ein Stadtpark jedoch ein nicht marktfähiges Kollektivgut ist, können wir die Nachfrage nur indirekt erschließen sehen keinen geldwerten Gewinn. Nun ist eine Stadt auch kein Wirtschaftsbetrieb, und schon ihr sozialer und kultureller Auftrag verbietet kostendeckende Eintrittsgelder für Stadtparks. Die Stadt gehört den Bürgern, also auch ihr Kapital und dazu gehört der Stadtpark.“ (S.118)

Man kann m.E. in diesen Zeilen das Wort „Stadtpark“ durch das Wort „(Stadt)Bibliothek“ ersetzen, ohne in allzu große argumentative Probleme zu geraten

Immerhin ist - trotz allem Bemühens weiter Zweige der Bibliothekstheorie der letzten Jahre, öffentliche Bibliotheken als „marktfähiges Gut“ mit „erschließbarer Nachfrage“ zu sehen und entsprechend mit Schlagwörtern wie Kundenbindung (mitunter sogar im Wettbewerb mit „Google“) und Kosten-Leistungsrechnung „Diensleistungen als Überlebenschance“ zu entwickeln – der Status der öffentlichen Bibliothek als Kollektivgut bislang kaum in Frage gestellt worden.

„Kollektivgut“ meint dabei im Anschluss an den Ökonomen Mancur Olson (Eintrag in der Wikipedia) ein Gut, „das den anderen … praktisch nicht vorenthalten werden kann“. (S. 98) Der Stadtpark ist eine Leistung der „kommunalen Daseinsvorsorge“, weshalb sich „ein Ausschluss von Bürgern der Stadt verbietet“.

Dies gilt hoffentlich auch für die Stadtbibliothek, deren Name sie bereits direkt als Institut für Stadtöffentlichkeit ausweist. Auch wenn öffentliche Bibliotheken, anders als die häufig als fixiert empfundenen Parkanlagen, in Hinblick auf eine mögliche direkte Gestaltungsinteraktion mit dem Bürger bevorteilt erscheinen, hat man auch bei diesen den Eindruck, dass "die Anerkennung eines positiven Gestaltungsrechtes bei Kollektivgütern" durch die Bürger auch dort lange Zeit nicht in jedem Fall zum Selbstverständnis gehörte.
Hinter dem Konzept der "Bibliothek 2.0" verbirgt sich in gewisser Weise ein Versuch, an dieser Stelle konkrete Möglichkeiten zu entwickeln. Die massiv propagierte "Kundenorientierung" der letzten 10 bis 15 Jahre war ein anderer Ansatz, "die Bürger als Souveräne zu akzeptieren". Allerdings verfehlte der Versuch das "der Kunde ist König"-Prinzip, also der "Konsumentensouveränität", den eigentlichen Gegenstand und auch hier kann man auf eine Formulierung aus dem Aufsatz zurück greifen:

"Die Freiheit, alles kaufen zu können und über Zahlungskraft und Nachfrage die Produzentin oder die Dienstleisterin über ihr Gewinnstreben in die richtige Richtung zu lenken, mag für Märkte von privaten Gütern ein attraktives Leitbild sein, taugt jedoch nach weitverbreitetem Wissen nicht für politische Institutionen. ... Auch lässt sich fragen, ob, wenn der Kunde König sei, der Dienstleister Untertan zu sein habe. ..." S.113)

Die Autoren sprechen sich für das "Leitbild der verantwortlichen Teilnahme" aus und genau dieses sehe ich als fruchtbaren konzeptionellen Kern der "Bibliotheks 2.0"-Bewegung.

Das Wort "Kunde" impliziert in seiner aktuellen, personalisierten Verwendung unglücklichweise nicht mehr seine ursprüngliche etymologisch auf das "Bekanntsein" fußende Bedeutung, sondern die des Käufers. Ein Kunde ist jemand, der in einem Geschäft als Käufer bekannt ist, also immer wieder mal am selben Ort eine Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt in Anspruch genommen hat. Dies erschwert m.E. die Übertragung des Ausdrucks auf den Bereich der Bibliotheken ungemein, weckt es doch bei vielen - besonders Außenstehenden - den Eindruck, die Bibliothek wäre ein Dienstleistungsgeschäft wie andere kommerziell betriebene auch. Als Kollektivgut kann sie dies aber nicht sein.


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Vielleicht steht hinter der Verschiebung der Bezeichnung vom Nutzer vom Kunden auch der Gedanke, dass sich damit besser das Gestaltungsrecht des Bürgers besser kommunizieren lässt. Zu wenig berücksichtigt wird dabei jedoch, dass damit auch ein Konsumanspruch in den Vordergrund tritt und bestimmte stadtkulturelle Funktionen der Stadtbibliothek in der Wahrnehmung zurückdrängen. Nach meinem Verständnis lässt sich die Institution Bibliothek - genauso wie der Stadtpark - nicht nur auf eine Dienstleistungsfunktion reduzieren und jede Kommune täte gut daran, dies einerseits zu realisieren und andererseits ihre Bürgerschaft zu vermitteln.

Insofern leistet der Gedanke, Eintrittsgelder zu erheben, um damit Einnahmen für Haushalt zu gewinnen, der Stadtkultur eher einen Bärendienst. Zugangsbeschränkungen reduzieren den Raum, der als "öffentlich" wahrgenommen wird. Die Bibliothek erscheint verschwindet in der Wahrnehmung als Kollektivgut und erscheint in gewisser Weise als Konsumraum, in dem nicht Bürger als Bürger Nutzungsrecht hat, sondern er dann, wenn er zahlt und dadurch Kunde wird, "König" ist.

Wenn beispielsweise die Stadtbibliothek Magdeburg für „für 1 Tag Bibliotheksbenutzung ohne Entleihung“ 2 Euro berechnet (vgl. hier), dann bietet sie nunmal kein „vielseitiges Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger“ (vgl. hier), sondern für die - wie umfänglich auch immer - exklusive Gruppe derer, die bereit sind diese zwei Euro für einen Tag Stadtbibliothek auszugeben. Will man dabei den Zugangspreis dennoch halbwegs allgemeinverträglich gestalten - was bei den 2 Euro in Magdeburg sicher auch mitschwingt - rechnet es sich offensichtlich kaum. Dies gilt jedenfals für Parkanlagen, wie die Autoren darstellen, da der „Beitrag […] nicht zu hoch veranschlagt werden [sollte], zumal der Tarif, des hohen Wertes der sozialen Kultur wegen, sozial verträglich gestaltet sein muss. Damit verschlingt die Erhebung der Eintrittsgelder einen erheblichen Teil der eigenommenen Gelder. Den eigentlichen Nutzen von Eintrittsgeldern kann man hingegen in der erzeugten Wertschätzug und in der Eindämmung von Vandalismus sehen.“ (S. 109f.) Eintrittsgelder haben also eher ein Wirkung im Bereich der Schadensabwehr (wie z.B. auch Überziehungsgebühren), was aber für öffentliche Bibliotheken in Hinblick auf den reinen Zugang kaum ein relevantes Argument sein dürfte.

Natürlich kann man argumentieren, dass eine Bibliothek ohnehin nur einen Bruchteil der Stadtbevölkerung erreicht, der hier postulierte allgemeine Anspruch also eher Augenwischerei ist. Aber es geht m.E. auch nicht um die tatsächliche Nutzung, sondern um die potentiell mögliche Nutzung. Bibliotheken sind, wie Stadtparks oder auch ein, zwei oder drei Opernhäuser, Teil der Stadtkultur, haben also Effekte, die über ihre Kernfunktion hinausweisen. Entsprechend sind sie nicht marktfähig:

„Das Dilemma ist, dass einerseits Stadtkultur das Leben in der Stadt erst lebenswert macht und ihre Bürger freundlich stimmt, andererseits Kultur gegenüber anderen Leistungen der Kommune für ihre Bürger, im Bewusstsein vieler gegenüber anderen dringenderen Aufgaben nachrangig erscheint.
Würden jedoch die Güter „Theater“, „Schule“, „Park“ [und „Bibliothek“] auf einem Markt gehandelt, so würden Angebot und Nachfrage zu Preisen führen, die großen Teilen der Bürgerschaft den Zugang de facto verwehren würden. Stadtkultur, in dem Sinne, dass alle in der Stadt daran teilnehmen können, würde aufgelöst. Mit dieser Kultur verschwänden Gemeinsamkeiten, die Freundlichkeit und Friedlichkeit in einer Stadt erst ermöglichen. Die Stadtkultur würde in viele „Teilkulturen“ zerfallen, fragmentiert werden. Öffentliche Parks sind sinnstiftend für die gemeinsame Stadtkultur: Darin liegt eine wesentliche Begründung ihres Unterhalts.“ (S. 97)

Für die Bibliotheken gilt dies ähnlich, auch wenn das Argument der „Sinnstiftung“ häufig etwas untergeht, besonders, da man es im Gegensatz zu konkreten Ausleihzahlen schwer messen kann. Allerdings liegt genau hierin das Potential für Bibliotheken. Da das Subsystem "Kommune" Teil des "Gesamtsystems" Gesellschaft ist, lässt sich die Wirkung eines gut ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesens nicht nur auf stadträumliche und -kulturelle Effekte reduzieren, sondern wirkt gesamtgesellschaftlich. Der Bundespräsident hat in seiner Weimarer Rede sehr allgemeinverständlich darauf hingewiesen:

Die öffentlichen Bibliotheken sind weder ein Luxus, auf den wir verzichten könnten, noch eine Last, die wir aus der Vergangenheit mitschleppen: sie sind ein Pfund, mit dem wir wuchern müssen.

Notwendig scheint es, dies stärker als bisher zu verankern und wo nötig Kommunen bei der Einrichtung, Erhaltung und Entwicklung des Kollektivgutes "Bibliothek" zu unterstützen. Schade ist, dass Horst Köhler in seiner Rede den Bildungsaspekt für Jugendliche ins Zentrum rückte:

Die Chance zur kulturellen Teilhabe, dass heißt der Zugang zu Kunst und Kultur, zur Geschichte und zu wissenschaftlichem Denken, ist das Recht eines jeden Heranwachsenden.

Denn eigentlich sollte dies das Recht jedes Bürgers sein.

Posted by Ben on October 25, 2007
Tags Bibliothek, Kundenorientierung, Library 2.0

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Bastian on paragraph 12:

Ich glaube das die Bezeichnung Kunde eher dem Bürger jedwede Form von Gestaltungsrecht abspricht. Die Begründung dafür ist glaube ich sehr emotional gelagert. Als Kunde fühle ich mich wenn ich eine Dienstleistung in Anspruch nehme oder Konsumgüter erwerbe. Meist erfolgt dies gegen ein gewisses Entgeld. Auf die Art der Angebotenen ‘Leistungen’ habe ich aber keinen Anspruch; kann also bei der Gestaltung nicht mitwirken. Es sei denn ich definiere Gestaltungsrecht als Abstimmen-mit den-Füßen, sprich ich nehme eine Leistung an oder halt nicht. Als Nutzer einer von öffentlichen Mitteln finanzierten Bibliothek fühle ich mich eher berechtigt auf Fehlentwicklungen hinzuweisen, da ich selbst ein Teil des Gemwinwesens bin. Die Bibliothek wird in besten Fällen mit mir und für alle anderen gestaltet. Nicht nur um Wissen und Spaß in Form von Büchern bereitzustellen, sondern um ein lebendiger Ort des Austauschs zu sein. Die Bibliothek als Mittelpunkt einer Gemeinschaft sozusagen. Darum möchte ich kein Kunde sein, sondern ein Nutzer.

October 26, 2007 8:33 pm
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